Einwilligungserklärung

Hiermit willige ich gemäß Art. 9 Abs (2) lit. a DSGVO ein, dass die Mavea GmbH als Verantwortlicher und als technischer Ticket Dienstleister im Sinne der DSGVO meine folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet, speichert und ausschließlich der Testperson zugänglich macht:

– Anrede,
– Vor- und Nachname,
– Adresse,
– Geburtsdatum,
– Email Adresse Testperson,
– Test Ergebnis- Anrede,
– Dokumentennummer

Zweck dieser Verarbeitung ist die sichere und schnelle Übermittlung des Testergebnisses (negativ / positiv / kein Ergebnis) an den Betroffenen sowie die Erstellung eines gültigen Testergebnis-Zertifikates (Befund).

Die Testperson erhält per Mail einen individuellen Link, so dass er das Testergebnis einsehen und das Zertifikat herunterladen kann. Zusätzlich erhält die Testperson einen QR-Code über den er das Testergebnis abrufen kann. In beiden Varianten wird die Testperson per Mail informiert (an die beim Kauf angegebene Email-Adresse des Teilnehmers), sobald das Testergebnis vorliegt und zum Abruf bereitgestellt ist. Der Zugang zum Testergebnis und Zertifikat ist dann 48 Stunden gültig. Danach können weder Ergebnis noch Zertifikat aufgerufen werden.

Nach Einwilligung dieser Einverständniserklärung erklärt sich die Testperson außerdem bereit, dass die Testzentren meine Stammdaten auch nach Durchführung des Tests vorhalten, um mich beim nächsten Besuch mittels meines persönlichen Kunden-QR-Codes schneller wiederzuerkennen.  Eine erneute Eingabe meiner Daten beim nächsten Termin ist damit nicht nötig. Dieser Kunden-QR wird erst nach persönlicher Einwilligung der Testperson vor Ort erstellt.

Im Falle einer kostenlosen Bürgertestung nach §4 TestV Bundesregierung erfolgt die Verarbeitung oben genannter Daten auch zwecks Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung durch den Betreiber des Testzentrums. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach § 6 Abs (1) lit c.

Unberührt davon bleibt im Falle einer Positiv-Testung die Meldepflicht ans örtliche Gesundheitsamt durch den Betreiber des Testzentrums, die auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung nach §6 Abs.1 Nr.1 lit. t) Infektionsschutzgesetz erfolgt.

Je nach Anlass für die Testung und den Zweck des Zertifikats kann die freiwillige Angabe einer Dokumenten-Nr. (Personalausweis oder Reisepass) sowie der Nationalität erforderlich sein. Zweck dieser Verarbeitung ist die Erstellung eines mit allen Pflichtangaben vollständigen Zertifikats, da in manchen Ländern die Ein- oder -Ausreise ohne diese Angaben auf dem Zertifikat nicht möglich ist – bitte Reisebestimmungen beim Auswärtigen Amt genau prüfen.

Bitte beachten Sie außerdem die Datenschutzhinweise des Testzentrum-Betreibers sowie die allgemeinen Datenschutzhinweise des technischen Dienstleisters Mavea  GmbH, die Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten sowie Löschfristen und zuständige Ansprechpartner ausführlich erläutern.